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Historische Stasi-Zentrale saniert

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2012-01-11-haus1-normannenstraßeHaus 1 in der Berliner Normannenstraße hat Geschichte geschrieben: Bis 1989 war dort die Stasi-Zentrale untergebracht. Um das Gebäude als authentischen Ort für die Aufarbeitung der SED-Diktatur zu erhalten, hat der Bund seine Sanierung finanziert.
Von Haus 1 aus leitete Minister Erich Mielke bis 1989 das Ministerium für Staatssicherheit: Hier wurde die flächendeckende Überwachung der DDR-Bevölkerung angeordnet, hier organisierten tausende Stasi-Mitarbeiter Einschüchterung, Unterdrückung und Inhaftierung von Bürgerrechtlern und Oppositionellen. Wie kein anderer Ort in Deutschland symbolisiert Haus 1 den Terror des Staatssicherheitsdienstes.
Erinnern am authentischen Ort
Um das historische Gebäude als authentischen Ort auch für kommende Generationen zu erhalten, wurde es in den vergangenen zwei Jahren saniert und instandgesetzt. Die Maßnahme ist Teil der 2008 von Kulturstaatsminister Bernd Neumann vorgelegten Gedenkstättenkonzeption des Bundes.
Auf Initiative des Kulturstaatsministers finanzierte der Bund die Wiederherstellung des Gebäudes mit Mitteln in Höhe von elf Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm II. Auftraggeber war das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

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UrlaubFerien12Meilenstein bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts
Staatsminister Neumann in der sanierten früheren Stasi-Zentrale Foto: Bundesregierung/Bergmann
Die denkmalgerechte Sanierung von Haus 1 sei ein weiterer bedeutender Meilenstein bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts, erklärte Neumann beim Presserundgang durch das Gebäude.
Neumann erinnerte dabei an andere zentrale Vorhaben, die bereits im vergangenen Jahr umgesetzt werden konnten: die Aufnahme der Sanierungsmaßnahmen im ehemaligen Stasi-Untersuchungsgefängnis in Berlin-Hohenschönhausen, die erweiterte Open-Air Präsentation in der Gedenkstätte Berliner Mauer und die Eröffnung der neuen Dauerausstellung im "Tränenpalast". Mit Haus 1 könne der Kreis nun gewissermaßen geschlossen werden, erklärte Neumann.
"Wissen wie es war"
Ab dem kommenden Jahr soll in dem Gebäude eine Dauerausstellung über „Repression in der SED-Diktatur“ informieren. Bis zu ihrer Eröffnung sind dort die historischen Dienst- und Arbeitsräume Erich Mielkes sowie eine Präsentation zum Thema „Staatssicherheit in der SED-Diktatur“ zu sehen.
Ab 14. Januar ist Haus 1 wieder für das Publikum geöffnet. Zur Eröffnung veranstalten Stasi-Unterlagenbehörde und der Verein „Antistalinistische Aktion“ (ASTAK) unter dem Motto „Wissen wie es war“ einen Bürgertag in der ehemaligen Stasi-Zentrale.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum! Bundesverbraucherministerium informiert über die Haltbarkeit von Lebensmitteln

Informationsvideo und Servicekarte
Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels abgelaufen, bedeutet dies nicht, dass man dieses Lebensmittel nicht mehr essen kann. Im Gegenteil: Häufig sind Lebensmittel auch noch viele Tage nach Ablauf des MHD völlig einwandfrei und unbedenklich zu genießen. Auch weil immer noch viele Verbraucher das Mindesthaltbarkeitsdatum mit einem Verfallsdatum verwechseln, landen Jahr für Jahr erhebliche Mengen wertvoller, oft ungeöffneter Lebensmittel auf dem Müll – obwohl sie noch genießbar wären. "Ich habe es mir zum Ziel gesetzt, die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über Lebensmittel zu verbessern. Ein wichtiges Anliegen ist es, die Missverständnisse über das Mindesthaltbarkeitsdatum zu beseitigen", sagt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. "Lebensmittel sind kostbar – wir können es uns nicht leisten, dass jährlich viele Millionen Tonnen auf dem Müll landen. Wer bewusst mit Lebensmitteln umgeht, leistet einen Beitrag zum Schutz des Klimas und der Umwelt – und spart obendrein noch bares Geld."
"Teller oder Tonne?", ein interaktives Video zum Thema Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum

CheckkarteMHD.jpg;jsessionid=8C583F3BECD7F92C7A9CCEABE3337DBE.2_cid154verbraucherfamilie_MHD.jpg;jsessionid=8C583F3BECD7F92C7A9CCEABE3337DBE.2_cid154Interessante Informationen für Verbraucher zum Mindesthaltbarkeitsdatum liefern nun eine Servicekarte des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie das Video "Teller oder Tonne?", das ab sofort unter
http://www.bmelv.de/video_mhd abrufbar ist.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, bis zu welchem Tag, Monat oder Jahr das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert behält. Es ist eine Information des Herstellers und bedeutet nicht, dass das Produkt danach verfallen ist und nicht mehr verzehrt werden kann.
Quelle: BMELV

Normalerweise schmecken die Produkte bei richtiger Lagerung auch noch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums gut und sind keine Gefahr für die Gesundheit. Hier sind Verbraucher gefragt, die Produkte mit allen Sinnen zu prüfen: sehen, riechen, fühlen, schmecken. Solange das Produkt nicht auffällig ist, kann es in der Regel noch gegessen werden.
Anders verhält es sich beim Verbrauchsdatum: Das Verbrauchsdatum muss auf Lebensmitteln angegeben werden, die durch Keime sehr leicht verderben und dann gesundheitsschädlich sein können, z.B. Hackfleisch und Räucherlachs. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen solche Produkte nicht mehr verkauft werden und Verbraucher sollten sie auch nicht mehr essen.
Maßnahmenpaket gegen Antibiotika-Resistenzen
Der Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes enthält zusätzliche Maßnahmen, um der Entwicklung von Resistenzen gegen Antibiotika vorzubeugen.
Die Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen zielt im Wesentlichen darauf ab, den Einsatz von Antibiotika auf das zur Behandlung von Tierkrankheiten absolut notwendige Maß zu beschränken und die Befugnisse der zuständigen Kontroll- und Überwachungsbehörden der Bundesländer deutlich zu erweitern. "Wir brauchen jetzt eine konzertierte Aktion: eine restriktive und auf ein Minimum beschränkte Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung, eine konsequente Überwachung der einschlägigen Regelungen und Anwendung von Antibiotika durch die Länderbehörden sowie, wo erforderlich, eine konsequente Ahndung von Verstößen", erklärte Aigner am Dienstag in Berlin. Nötig sei auch eine weitere Verbesserung der Haltungsbedingungen für Nutztiere, um haltungsbedingte Ansteckungsrisiken der Tiere untereinander zu verringern.
Aigner appellierte an die Bundesländer, die Kontrollen zu verstärken: "Der Bund sorgt dafür, dass die zuständigen Landesbehörden ihre Überwachungsaufgaben noch effektiver, noch schneller und noch unbürokratischer erfüllen können. Die Länder sind nun gefordert, diese Möglichkeiten auch auszuschöpfen. Das Ziel, den Einsatz von Antibiotika deutlich zu reduzieren, ist nur erreichbar, wenn alle an einem Strang ziehen." 
Der Gesetzentwurf, der jetzt zur Anhörung an Länder und Verbände versandt wird, sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Die Überwachungsbehörden der Bundesländer werden einen erweiterten Zugriff auf die erfassten Abgabemengen von Antibiotika zu Monitoringzwecken erhalten, der auch eine verbesserte Überwachungsplanung ermöglicht.
Tierärzte werden verpflichtet, auf Ersuchen der Überwachungsbehörden der Bundesländer alle Daten zur Abgabe und Anwendung von Antibiotika zusammengefasst zu übermitteln. Damit wird die Überwachung deutlich erleichtert, Kontrollen werden vereinfacht und beschleunigt.
Für Antibiotika, die auch in der Humanmedizin besonders bedeutend sind, soll die Möglichkeit zur Umwidmung drastisch eingeschränkt werden. Human-Arzneimittel dürfen demnach künftig nur noch unter besonderen Voraussetzungen außerhalb der Zulassung in der Tiermedizin eingesetzt werden..
Beim Wechsel eines Wirkstoffes und vor einer eventuell erforderlichen Umwidmung sowie bei der wiederholten Anwendung eines Wirkstoffes wird die Erstellung eines sogenannten "Antibiogramms", also einer Laboruntersuchung über die Wirksamkeit eines Antibiotikums, verpflichtend vorgeschrieben.
Die mit der Zulassung eines Antibiotikums festgelegten Anwendungsbestimmungen der Packungsbeilage werden für den Tierarzt verbindlich gemacht, eine Abweichung davon wird untersagt.
Der Informationsaustausch zwischen den Behörden wird deutlich verbessert: Behörden, die Betriebe zum Beispiel im Bereich Tierschutz und Lebensmittelhygiene kontrollieren, werden verpflichtet, Daten und Erkenntnisse, die auf einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften hindeuten, an die für Tierarzneimittelüberwachung zuständigen Stellen weiterzuleiten.
Auch außerhalb des Arzneimittelrechts soll die Transparenz über die Antibiotika-Anwendung erhöht werden und einen restriktiveren Einsatz bewirken. So soll künftig die Zeitspanne, für die der Arzneimittel-Einsatz vor der Schlachtung bestimmter Schlachttiere und Verarbeitung eines Tieres zu dokumentieren und zu übermitteln ist, deutlich ausgeweitet werden. Geregelt werden kann dies im Rahmen der Lebensmittel-Hygienevorschriften. Damit haben die verarbeitenden Betriebe künftig noch genauere Informationen über den Gesundheitsstatus der Tiere.
Übersicht über weitere geplante Maßnahmen des BMELV
Legehennenhaltung
Die Transparenz wird deutlich erhöht: Mitte 2012 werden erstmals genaue Daten über die in Deutschland in den Verkehr gebrachten Tierarzneimittel-Mengen veröffentlicht. Anhand dieser Zahlen wird erkennbar werden, in welchen Postleitzahlbereichen besonders intensiv Tierantibiotika an Tierärzte geliefert werden. Zudem wird anhand der neuen Zahlen in Verbindung mit den regelmäßig erfassten Resistenzen bei Zoonose-Erregern und kommensalen Bakterien analysiert werden können, welche Zusammenhänge zwischen dem mengenmäßigen Einsatz von Antibiotika und erkennbaren Hinweisen auf die Antibiotika-Resistenzentwicklung bestehen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium prüft überdies die Vor- und Nachteile einer möglichen Einschränkung des Dispensierrechts. Dies soll im Rahmen der kommenden Anhörung mit den Ländern und Verbänden diskutiert werden. Beim Dispensierrecht handelt sich um die Berechtigung des Tierarztes, für die von ihm behandelten Tiere Arzneimittel herzustellen, vom Handel oder vom Hersteller zu beziehen und direkt an den Tierhalter abzugeben. Das geltende Dispensierrecht geht zurück auf eine in den 50-er Jahren für die Tierärzte geschaffene Ausnahme vom Apothekenmonopol.
Mit einem neuen Forschungsvorhaben wird zudem die Entwicklung von Indikatoren abgeschlossen, über die der Erfolg gesetzgeberischer Maßnahmen messbar gemacht wird. Denn allein der Mengenverbrauch von Antibiotika ist als Indikator zur Steuerung einer Minimierungsstrategie zu 03_eco_Botfrei_Banner_200x6_neuschwach. Gerade bei den für die Therapie von Menschen bedeutenden Antibiotika ist der sachgerechte und zielgerichtete Einsatz bei Tieren von zentraler Bedeutung.
Neben dem aktuellen Maßnahmenpaket, das auf die Verhinderung von Antibiotika-Resistenzen ausgerichtet ist und sich in die bestehende Antibiotika-Resistenz-Strategie (DART) einfügt, wird Bundesministerin Aigner bei der Präsentation der "Charta für Landwirtschaft und Verbraucher" auf der "Grünen Woche" in Berlin weitere Aktivitäten mit Fokus auf die Verbesserung der Tierhaltung und der Tiergesundheit vorstellen. Hierzu zählen beispielsweise eine Forschungsoffensive zu Tierhaltung und Tiergesundheit, die verbesserte Erkenntnisse zum Zusammenhang zwischen den Haltungsbedingungen und dem Tiergesundheitsstatus in der Nutztierhaltung bringen soll sowie eine Initiative, mit der die Investitionsförderung im Rahmen der "Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) auf besonders tiergerechte Haltungsformen konzentriert werden soll (inkl. Erhöhung der Fördersätze).
Hintergrund
Antibiotika sind das wichtigste Instrument zur Behandlung von Infektionskrankheiten. Jedoch nehmen auch in Deutschland Fälle von Antibiotika-Resistenzen zu. Dadurch können Medikamente bei erkrankten Menschen oder erkrankten Tieren ihre Wirkung verlieren. Da jeder Einsatz von Antibiotika letztlich die Resistenz fördern kann, muss sichergestellt sein, dass Antibiotika gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Es gibt bereits klare Vorschriften, die den Einsatz von Antibiotika regeln: Nach dem Arzneimittelgesetz dürfen Antibiotika nur zur Behandlung von kranken Tieren eingesetzt werden, keinesfalls zur Wachstumsförderung. Auch dürfen Antibiotika nicht zur Überdeckung von Krankheiten, die durch Haltungsmängel hervorgerufen werden, verabreicht werden. Verstöße gegen diese Vorschriften sind strafbar. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist grundsätzlich Aufgabe der Länderbehörden. Die Länder sind dafür zuständig, Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetriebe risikoorientiert zu kontrollieren.
herzlichWillkommen12Das BMELV tritt seit Jahren dafür ein, dass beim Einsatz von Antibiotika ein strenger fachlicher Maßstab zugrunde gelegt wird. Antibiotika dürfen bei Tieren nur dann eingesetzt werden, wenn dies aus therapeutischen Gründen geboten ist. Daher ist bereits vor zehn Jahren im Arzneimittelgesetz (AMG) eine Beschränkung der Abgabe von systemisch wirksamen Antibiotika (11. AMG-Novelle) und eine Bindung von deren Anwendung an eine vorherige tierärztliche Untersuchung verankert worden.
2008 wurde die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie "DART" ins Leben gerufen. Zentrales Ziel der gemeinsamen Strategie des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist die Reduzierung und Verminderung der Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen in Deutschland. Hauptprogrammpunkte der DART sind: Erfassung der Antibiotikamengen in der Veterinärmedizin, permanente Überwachung der Entwicklung der Antibiotika-Resistenzsituation, verbesserte Information von Tierärzten, Landwirten und Verbrauchern, Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes bei Verbesserung der Prophylaxe und Hygiene zur Verhinderung von Infektionskrankheiten, eine Antibiotika-Resistenzsituation, die auch in der Zukunft den Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika ermöglicht.

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